Aufsatz 
Zur Begriffsbestimmung der Volkstechnik / von Ludwig Erhard
Entstehung
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40 Zur Begriffsbestimmung der Volkstechnik.

als mächtiger Kulturhebel eingesetzt und völlig in den Dienst des Volksganzen gestellt wird.

Ein leuchtendes Beispiel bietet hierfür der Bau der doppelläufigen Reichs­autobahnen, wobei nicht nur die letzten Errungenschaften der Straßenbautechnik Anwendung finden, sondern auch in jedem Reichsgau die äußere Gestaltung des Straßenbildes, die Begrünung des Mittelstreifens zwischen den beiden Straßen­zügen, die Formender Rasthäuser, u. dgl., der jeweils volkstümlichen, bodenwüchsigen Bauweise angepaßt werden. So entsteht ein das ganze Reich durchziehendes, viel­gestaltiges Straßennetz, das zugleich den Forderungen der modernen Ingenieurkunst wie auch der alten Volkstechnik entspricht und Aug und Herz erfreut.

Dem Beispiel der Reichsautobahnen folgend hat das Reichsverkehrsministerium unlängst auch Richtlinien für die Landschaftsgestaltung an den Reichswasser­straßen erlassen, worin es u. a. heißt:

Der Fluß muß als natürliche Lebensader des Tales aufgefaßt werden. Sein Wasserkörper ist nicht nur fließende Welle, sondern Lebensraum einer reichge­gliederten Pflanzen- und Tierwelt. Diese Naturverbundenheit fordert Rücksicht und Verständnis für das Wesen des Flusses und seiner Landschaft. Alle Maßnahmen haben sich jener Idee, die der landschaftlichen Gestaltung jeweils zugrunde liegt, unterzuordnen. Ferner heißt es, daß Dämme und Einschnitte mit den allgemeinen Landschaftsformen in Einklang stehen müssen und dabei dieMagie des Reiß­brettes zu überwinden sei.

Damit eine möglichst vollendete Lösung erreicht werde, schreiben die Richt­linien die Beteiligung von Landschaftsanwälten vor. Die Führung dieser Anwälte obliegt ebenso wie bei den Reichsautobahnen Alwin Seifert, dem Reichslandschaftsanwalt des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen, Reichsminister Dr.-Ing. F. Todt. Schließlich wird die Notwendigkeit kamerad­schaftlicher Zusammenarbeit des Wasserbauingenieurs und des Landschaftsan­waltes hervorgehoben, da die Arbeit beider dem gleichen Ziel, nämlich dem Gemein­wohl, dient.

Diese Richtlinien gemahnen in ihrer Betonung der standesortsmäßigen Aus­führung technischer Werke und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit im Dienst der Volksgemeinschaft an das Wirken der alten Volkstechnik, welche die naturverbundenen Bauten der deutschen Frühzeit schuf und sie lassen die Wieder­belebung volkstechnischer Leitgedanken auf höherer und breiterer Grundlage unter autoritärer Führung erhoffen.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse obiger Darstellungen ergibt die folgende Klarlegung des Begriffes der volkskundlich und kulturgeschichtlich so bedeutsamen alten Volks- und Handwerkstechnik.

Begriffsbestimmung der Volkstechnik.

1. Wie das Volkslied durch Wort und Weise und die Volkskunst durch Form und Farbe tiefes Volksempfinden offenbaren, ebenso läßt auch die Volks­technik in ihrem Streben nach Ziel und Zweck jene schöpferische Gestaltungskraft erkennen, die dem deutschen Volke seit jeher als ahnendes Erwachen der Technik im Blute liegt.