Zur Begriffsbestimmung der Volkstechnik.
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2. Der Erfahrungsschatz der Volkstechnik bildet eine Vorstufe der wissenschaftlichen Technik und ihre naturwüchsigen Werke enthalten vielfach die Keime zu Errungenschaften der neuzeitigen nationalen Wirtschafts- und Wehrtechnik.
3. Die Volkstechnik beruht weder auf wissenschaftlicher Forschung noch auf schulmäßiger Lehre; sie geht vielmehr unmittelbar aus dem Erfindertum des Volkes hervor. Die Volkstechnik umfaßt daher auch jene von Volksgenossen herstammenden Laienerfindungen, die erst nachträglich von Fachleuten technisch wissenschaftlich gestaltet und zweckdienlich ausgebildet werden.
4. Die Volkstechnik ist ortsgebunden und benützt bei ihren Bauten, Geräten, Triebwerken und Arbeitsweisen vorwiegend ortsübliche Werkstoffe und Behelfe. Urwüchsige Volkstechnik steht daher niemals zur umgebenden Natur im Widerspruch; deshalb vermag sie auch der wissenschaftlichen Technik als Vorbild naturverbundenen Schaffens zu dienen.
5. Die ältestes Vätererbe wahrende Volks- und Handwerkstechnik wird allenthalben durch die neuzeitige wissenschaftliche Ingenieurkunst ersetzt. In Gebirgstälern, auf dem flachen Lande und in solchen Gebieten, die noch am Althergebrachten hängen, lebt aber die eigen wüchsige Volkstechnik als Zeugin alten Werkfleißes heute noch fort.
6. Die Aufgaben der Volkstechnik und deren Lösungen sind zumeist auf begrenzte Verbreitungsgebiete beschränkt, so daß man aus der kartographischen Darstellung solcher Gebiete wichtige volkliche, Stammes- und siedlungsgeschichtliche Folgerungen zu ziehen vermag.
7. Die Volkstechnik steht durch ihre Einstellung zur nachbarlichen Hilfe und zum Dienst an der Gesamtheit dem nationalsozialistischen Gedankengut nahe. Sie umfaßt ein bedeutsames, bisher nur wenig bearbeitetes Feld der Volkskunde, dessen Erforschung und fachliche Würdigung der Technikgeschichte zukommt.