Heft 
1942: Achtes Heft
Entstehung
Seite
85
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Merkblatt

Zur Anlegung von Betriebsarchiven. 1 )

Entwurf des Forschungsinstitutes für Technikgeschichte in Wien.

Oie stürmische Entwicklung der Güterherstellung und des Verkehres setzte am Anfang des vorigen Jahrhunderts mit der Erfindung der Dampfmaschine ein und erhielt dann durch die Einführung der elektrischen Energie einen weiteren Antrieb. Viele österreichische Industriebetriebe, welche die Wirren des Weltkrieges überdauert haben, bestehen heute noch und hoffen, im glücklich geeinten Groß­deutschen Reich einer neuen Blüte entgegenzugehen. Manche Unternehmungen wollen nunmehr mit Fug und Recht durch die geschichtliche Darstellung ihrer Aufbauarbeit und durch den Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit die technische und wirtschaftliche Bedeutung ihres Unternehmens bekanntmachen und ins rechte Licht stellen. Derartige Denkschriften und Veröffentlichungen besitzen aber nur dann einen überzeugenden Wert, wenn sie auf zuverlässigen Beweisstücken beruhen. Zur Lösung solcher Aufgaben fehlen aber bei den meisten Werken die notwendigen Quellen und Unterlagen. Um nun dem immer mehr fühlbar werdenden Mangel an geordneten Dokumentensammlungen abzuhelfen, hat das Österreichische For­schungsinstitut für Geschichte der Technik im Einvernehmen mit dem Archivamt in Wien schon im Jahre 1932 ein an alle Industriebetriebe des Landes zu versendendes ,,Merkblatt zur Anlegung von Betriebsarchiven ausgearbeitet. Da nun vielenorts auch in den Industriebezirken des Altreichs ganz ähnliche Bestrebungen zutage treten, so glauben wir durch die nachstehende Veröffentlichung des österreichischen Merkblattes den gleichgerichteten Absichten deutscher Industriekreise entgegen­zukommen .

Anlegung von Betriebsarchiven.

1. Nutzen der Betriebsarchive.

Es liegt im Interesse der staatlichen und privaten Unternehmungen, die Ent­wicklung und Geschichte des Unternehmens für alle Zeiten festzuhalten und zu diesem Zwecke Betriebsarchive anzulegen, die in erster Linie den Bedürfnissen und Anforderungen von industriellen Betrieben zu dienen haben. Das Betriebsarchiv soll das Gedächtnis des Unternehmens sein. Es bietet für das Unternehmen vor allem praktische Seiten dar, namentlich in geschäftlichen, juristischen und technischen Fragen: Ein Patentstreit z. B., der auf längst vergessene Fragen und Akten zurück­geht, vermag rasch von der Wichtigkeit eines Archivs zu überzeugen; oder eine auf der Tagesordnung stehende geschäftliche Angelegenheit kann an Hand älterer

Archivalische Zeitschrift, Band 45, Nürnberg 1939.