Betriebsarchive.
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auch Aussagen und Erinnerungen alter Werkangehöriger, die lange in der Firma arbeiteten und manchmal viel über frühere Zeiten zu berichten wissen, besonders wenn schon die Väter im gleichen Unternehmen tätig waren.
2. Verwaltungsakten:
a) Verträge aller Art.
b) Aus der Buchhaltung: Hauptbücher, Jahres- und, wenn nötig, Monatsbilanzen, Geschäftsberichte mit Unterlagen.
e) Juristische Akten und Patentakten.
d) Jahresberichte, Niederschriften über die Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen .
e) Statistische Übersichten aller Art, namentlich Lohnstatistik.
f) Sozialpolitische Akten, z. B. Akten über Tarif- und Lohnfragen.
g) Entscheidungen der Steuerbehörden mit zugehörigen Akten.
h) Personalakten, nach Ausmusterung der wirklich wertlosen.
i) Rundschreiben und Verfügungen über Organisations- und Betriebsfragen.
3. Kaufmännische Akten:
a) Den Einkauf betreffend: Herkunftsstatistik, Preisbewegungen usw.
b) Den Verkauf betreffend: Produktions-, Verkaufs- und preisstatistische Übersichten usw.
c) Besonders wichtige Geschäftsbrief Wechsel, insbesondere mit ausländischen Bestellern und anderen wichtigen, z. B. öffentlichen Auftraggebern.
4. Drucksachen und sonstige Unterlagen:
a) Alles, was im Bereich der Firma gedruckt worden ist; von Formularien ist je ein Muster aufzubewahren.
b) Bilder von Persönlichkeiten und Aufnahmen von Betriebsstätten und deren Einrichtungen.
c) Warenproben, Muster und Modelle.
Die hier angeführten Listen sind keineswegs vollständig, sondern sollen nur als Beispiel dienen.
Der wichtigste Grundsatz beim Anlegen von Archiven ist: Besser zuviel als zu wenig aufzuheben. Was zuviel ist, kann man später, falls es sich als wertlos erweisen sollte, immer noch vernichten.
Wann sollen die verschiedenen Bestände dem Betriebsarchiv ein verleibt werden ? — Das hängt vor allem von den Bedürfnissen des Betriebes ab. Im allgemeinen wird schon nach einer Reihe von Jahren, z. B. zehn Jahren, der größte Teil des Materials in das Archiv übergeführt werden können. Vor der Übernahme des Materials aus der Registratur in das Archiv soll dieses unter Mitwirkung des Archivleiters gesichtet und Wertloses ausgeschieden werden. Nichts darf ohne Wissen des Archivleiters vernichtet werden.
W o das Archiv räumlich unter zu bringen ist, wird von den Umständen abhängen. Hauptbedingung ist, daß es vor Feuchtigkeit, Feuer, Einbruch und möglichst auch vor Luftangriffen geschützt ist. Es soll den Angehörigen des Betriebes nicht