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Betriebsarchive.
allgemein zugänglich sein und Betriebsfremden nur mit Bewilligung der Werkleitung zu Forschungszwecken dienen.
Wie das Archiv anzulegen ist, kann nicht für alle Fälle gültig beantwortet werden. Im allgemeinen ist das sog. Provenienz- oder Herkunftsprinzip zu bevorzugen, wonach die Archivalien gemäß ihrer Herkunft im wesentlichen in jenem Zusammenhang belassen werden, wie sie aus dem Geschäftsgang der einzelnen Abteilungen des Unternehmens entstanden sind. Die Mängel dieser Anordnung nach dem Herkunftsprinzip können durch die Anlegung einer genauen Sachkartei behoben werden. Es kann aber auch wohl begründete Ausnahmen geben, so daß eine Ordnung nach dem Inhalt der einzelnen Stücke zweckentsprechend ist. Für größere Zeichnungen usw. müssen eigene Mappen oder Rollen mit entsprechenden Bezugszahlen verwendet werden. Der Geschicklichkeit des Archivleiters bleibt es überlassen, die richtige Art und Weise der Anordnung des Archivs zu finden.
3. Beratende Stellen und Ämter.
Es wird empfohlen, sich in archivtechnischen Fragen mit den zuständigen Stellen ins Benehmen zu setzen, also in Wien und Niederösterreich mit dem Archivamt, Wien I, Minoritenplatz 1, und in den Ländern mit den Landesarchiven. — Sehr zweckmäßig wäre für die Benutzung des Betriebsarchivs das Vorhandensein einer genauen Kartei, über deren Anlegung gleichfalls die Landesarchive um Aufschluß zu ersuchen sind. — Die Landesarchive wuirden vom Amt des Reichsstatthalters, Abteilung 2, angewiesen, derartige Ratschläge und Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.
Wegen der Wichtigkeit von Betriebsarchiven und der Erhaltung der entsprechenden Archivalien haben sich der Bund der österreichischen Industriellen und seine Landesverbände und Unter verbände bereit erklärt, Mitteilungen von Betrieben aller Art über die Anlegung von Archiven entgegenzunehmen und sie an das Österreichische Forschungsinstitut für Geschichte der Technik, welches eine Kartothek über die in Österreich angelegten Betriebsarchive einrichten wird, weiterzuleiten. Es ergeht daher an alle Industrieunternehmungen die Bitte:
1. Wenn dortseits ein Betriebsarchiv besteht, dies dem Bund der österreichischen Industriellen oder dem Landesverband oder Unter verband zu berichten.
2. Falls noch kein Betriebsarchiv bestehen sollte, ein solches anzulegen und dessen Anlegung dem Bund der österreichischen Industriellen, dem Landesverband oder Unterverband bekanntzugeben oder zu berichten, warum die Anlage nicht möglich ist.
3. Archivalien und insbesondere Urkunden auf gelassener Betriebe weiterhin aufzubewahren und deren Standort dem Bund der österreichischen Industriellen, dem Landesverband oder Unter verband mitzuteilen, oder
4. diese Archivalien aufgelassener Betriebe im Wege des Bundes der österreichischen Industriellen, des Landesverbandes oder Unterverbandes dem zuständigen Landesarchiv zur Verfügung zu stellen, woran die Bedingung geknüpft werden kann, daß die Benutzung dieser Archivalien auf eine Reihe von Jahren gesperrt werden soll.