70 Urteil 1833 verfasste Otto Linné Erdmann, Professor für technische Chemie an der Universität Leipzig, einenGrundriß der allgemeinen Waarenkunde. Darin fasste er das einschlägige Wissen seiner Zeit zusammen. Das Buch wurde zum Standardwerk und blieb mit wechselnden Herausgebern wie etwa Christian Rudolf König fast ein Jahrhundert lang in Gebrauch. 1925 erschien die letzte Auflage. Hier stand zu lesen, woher die besten Qualitä ­ten von Rohstoffen stammten: Zinn von den indonesischen Inseln Bangka und Billiton; Asphalt aus Syrien; Pottasche aus den USA, Ungarn und Russ ­land. Auch bei den Nahrungsmitteln wurden beispielsweise die Herkunfts ­regionen der besten Feigen, Datteln, Pistazien, Mandeln oder Austern benannt. Im Kapitel über Metallerzeugung und-bearbeitung informierten die Autoren über Materialprüfungen an Eisen- und Stahlwaren, die han ­delsüblichen Arten von Blechen und Drähten und über Wege, gefälschte Münzen zu erkennen: Diese wurden auf Farbe, Strich, Härte, Biegsamkeit, Klang, Dichte, Gewicht, Dicke, Schriftbild und Randverzierung getestet. Farbmittel wurden über viele Generationen international gehandelt. Bei den Bezeichnungen fällt auf, dass sie oft nach ihren Herkunftsregionen bzw. Handelsplätzen benannt waren. Zu den bekannten Farbtönen zählten Veroneser Gelb, Englischrot, Berliner bzw. Preussisch-Blau und Schweinfur ­ter Grün. Diese Zuordnungen dienten auch als Qualitätsmerkmal. Viele Urteile über Waren imErdmann-König vereinen die Schilderung des optimalen Zustandes mit Hinweisen auf Mängel und Verfälschungen. Eine typische Charakterisierung lautet:Gute Schokolade muß in den Ta ­feln klingend, im Bruch ein feines, fettglänzend marmoriertes Korn zeigen, dunkel, aber nicht zu tief gefärbt sein und einen aromatischen Geruch be ­sitzen. Der Aschengehalt soll nur 3,5 Proz. betragen. Die Schokolade wird sehr häufig beschwert und billiger gemacht durch einen Zusatz von(Reis-) Mehl oder Stärke; solide Fabriken geben diese Zusätze auf der Etikette an. Andere Beimengungen sind ausgeschlossen, kommen aber in schlechten Waren vor, z.B. gebrannte Erdmandeln, Eicheln, Zichorie, Schiffszwieback, Kleie-, Hülsenfruchtsamenmehl u.a.m.; bei entölter Kakaomasse: Hammel-, Rindertalg, Oliven-, Kokosnußöl usw.; statt reiner Gewürze: Gewürzstaub, Baumrinde; für Vanille[], Peru- und Tolubalsam, Benzoe, gepulvertes Zigarrenkistenholz usw.(S. 539f.) Lit.: Erdmann-König 1925