16bleibt jedoch im Alltagsverständnis oft vage. Gemeinsam ist Bibliothek,Museum und Archiv, dass sie Speicherorte des Wissens sind und sich alsOrte des kulturellen Gedächtnisses begreifen. Sie tragen dafür Sorge,das kulturelle Erbe einer Gesellschaft zu sammeln, zu dokumentieren, zuerschließen, zu bewahren und zugänglich zu machen, wobei jede der dreiInstitutionen spezifische Arbeitsmethoden entwickelt hat und eigenenAnforderungsprofilen folgt. Archivmaterial dauerhaft(digital) zu bewahrenund zugänglich zu machen, hat andere Voraussetzungen, als Museumsobjekte im Rahmen von Ausstellungen zu präsentieren und zu vermitteln.Die Grenzen zwischen dem Kulturgut, das in Bibliotheken, Museen undArchiven aufbewahrt wird, können zwar fließend sein – etwa im Fall vonNachlässen –, ganz generell lassen sich die Aufgabengebiete aber wiefolgt teilen: In Museen und Archiven verwahrte Unterlagen und Objekte besitzen meist Unikatcharakter im Unterschied zum Sammlungsgutvon Bibliotheken, die in der Regel publiziertes und damit vervielfältigtesMaterial dokumentieren. Bibliotheken sammeln gedruckte Publikationen,also literarische und wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Periodikawie Zeitungen und Zeitschriften, während Museen Dinge bzw. Objektesammeln. Bei Kunstmuseen sind das Kunstobjekte, bei kulturhistorischenMuseen zum überwiegenden Teil Gegenstände des Ge- und Verbrauchs.Bibliotheken und Museen betreiben eine aktive Sammlungspolitik,3während(Papier-)Archive ihr Kulturgut klassischerweise von vorgelagertenBehörden oder Institutionen erhalten. Archive dokumentieren die Tätigkeiten von öffentlichen und privaten Einrichtungen, indem sie die meistschriftliche Überlieferung von Verwaltungsprozessen und Geschäftsvorgängen aufbewahren. Mittlerweile sammeln auch manche Archive, weildie„gesellschaftliche Lebenswelt“ nicht(mehr) in ausreichendem Maßdokumentiert wird, wenn der Fokus alleine auf amtlichem Schriftgut liegt,4wenngleich der klassische Archivbegriff dem Sammeln bzw. der Entwicklung einer entsprechenden Strategie meist entgegensteht.5Medienarchive und hier insbesondere audiovisuelle Archive(AV-Archive)nehmen in der Archivlandschaft eine Sonderstellung ein, die vor allem inder Materialität des aufbewahrten Kulturguts begründet ist. Deutlich wirddas schon an der Tatsache, dass Geräte erforderlich sind, um die analogenAufnahmen abspielen und an den Inhalt gelangen zu können. Die dauerhafte Archivierung, Erschließung und Zugänglichmachung von AV-Medienerfordert darüber hinaus spezifische Kompetenzen.6