40 Digitalisierung: Die Umwandlung der Spuren Der eigentliche Vorgang der Digitalisierung spielt sich im so genannten Analog/Digital-Converter ab. Bei diesem Schritt wird das analoge Signal gemessen und in einem digitalen Wert ausgedrückt. Die Samplingrate (Abtastrate) bestimmt die Häufigkeit der Messpunkte in einem bestimm­ten Zeitraum. Anhand dieser Messpunkte misst ein A/D-Converter das analoge Signal und setzt dieses in eine digitale Entsprechung um(Quan­tisierung). Die Anzahl der bei der Quantisierung verwendeten Bits(Auflö­sung, Bit-Tiefe) gibt an, mit welcher Genauigkeit das gemessene Signal digital beschrieben werden kann. Einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung für Erhaltungszwecke stellt die Qualitätskontrolle dar. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob das vorliegende Digitalisat dem analogen Ausgangsmaterial möglichst entspricht. Gibt es Störungen oder Signalausfälle, die im Abspiel- oder Digitalisierungsprozess entstanden sein könnten, wird versucht, durch Reinigung von Band und Rekorder bzw. durch einen Rekorderwechsel eine neue Kopie zu erstellen, die adäquatere Informationen beinhaltet. Häufig finden sich in Sammlungen analoge Datenträger, welche nur teilwei­se bespielt wurden. Da in vielen Archiven und anderen kulturbewahrenden Institutionen die Zielsetzung einer weitestgehenden Entsprechung von Digitalisat und analogem Original zum Tragen kommt, wird in solchen Fällen in der Regel immer das komplette Band eingespielt. Aus Sicht kulturbewah­render Institutionen sollte demnach jeder auf Band aufgezeichnete Inhalt Teil des Digitalisates sein. Ein frühzeitiger Abbruch kann dazu führen, dass Aufnahmen, die sich auf einem späteren Teil des Bandes befinden, nicht digitalisiert werden und daher dauerhaft verloren gehen. Tatsächlich digital archiviert wird in der Praxis allerdings nur der Teil des Bandes, auf dem sich tatsächlich eine Aufnahme befunden hat. Es ergibt wenig Sinn, stunden­langes analoges Rauschen zu archivieren, zumal Rauschen durch schlechte Komprimierbarkeit besonders viel Speicherplatz benötigt. Neben der Dokumentation des Digitalisierungsprozesses und der Qua­litätskontrolle ist es auch wesentlich, von Anfang an die Datenintegrität, also die Unversehrtheit der im Prozess entstandenen Files sicherzustellen. So sollten für die Digitalisate wie auch für die im Prozess entstandenen Metadatenfiles Prüfsummen(z. B. MD5) erstellt werden, um etwa bei spä­teren Datenmigrationen die Integrität der Daten durch einen Vergleich mit den Prüfsummen des Ursprungsdigitalisates gewährleisten zu können.