Geleitwort 11 Bewegliches Kulturgut das Kunstrückgabegesetz Als im Jahr 1998 in Österreich das Kunstrückgabegesetz als Folge der Beschlagnahme von zwei Schiele-Bildern in New York aus der Leopold Stiftung beschlossen wurde, standen vor allem Werke der bildenden und angewandten Kunst im Vordergrund. Da war zunächst die Sammlung Roth­schild, die zahlreiche Objekte umfasste und schließlich an die berechtigten Eigentümer_innen zurückgegeben wurde, die Werke von Klimt, aber auch jene von weniger bekannten Künstler_innen, Porzellane und Silber. Von Beginn an waren daher im KunstrückgabegesetzKunstgegenstände aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen genannt, dieun­entgeltlich an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger von Todes wegen zu übereignen sind, wenn sie während des Nationalsozi­alismus entzogen worden waren, niemals Gegenstand eines Rückstellungs­verfahren waren oder nach 1945 gewissermaßen von Bundesmuseen unter dem Vorwand des Ausfuhrverbots erpresst worden sind. Aber bereits Ende der 1990er Jahre war klar, dass nicht nur die Kunstmuseen zur Provenienz­forschung aufgefordert waren, sondern alle Bundesmuseen und Sammlun­gen. Dazu zählt auch das Technische Museum Wien. Man mag sich fragen, was soll denn dort schon sein? Aber auch hier, wie in allen Sammlungen und Archiven, waren und sind entzogene, arisierte Objekte. Sind es doch Gegenstände des Alltags, die massenweise zum Beispiel durch die Vugesta (Verwaltungssstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo) arisiert worden sind. Da findet sich der Durchlauferhitzer von Ernst Sonnenschein aus der Annagasse, dessen Besitzer in die USA flüchten konnte, oder der Turiner Fiat 522 C der Rosa Glückselig, die nach Bolivien flüchten konnte. Nicht zuletzt deswegen wurde in der Novelle des Kunstrückgabegesetzes 2009 der Anwendungsbereich aufsonstiges bewegliches Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen erweitert. Die Mitarbei­ter_innen der Kommission für Provenienzforschung haben in den nächsten Jahren noch Einiges zu tun. Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung