21 KEIN VERÖFFENTLICHUNGSRECHT 7 Ab 1941 mussten Juden verpflichtend den Judenstern tragen, Wien um 1941 Rückgabe nach 1945 Zwischen 1945 und 1949 verabschiedete das österreichische Parlament sieben Rückstellungsgesetze. Für die meist im Ausland lebenden Opfer war diese Gesetzgebung sehr unübersichtlich, da vielen die österreichi­sche Rechtslage und die unterschiedlichen Fristen für Rückstellungen unbekannt blieben. Diese konzentrierten sich auf die vorhandenen und auffindbaren Güter. Immobilien und größere Firmen, die die Kriegszeit ohne Auflösung überstanden hatten, konnten dadurch relativ leicht restituiert werden. Allerdings mussten bei Immobilen die Geschädigten denarischen Besitzern meist den Kaufpreis zurückzahlen, der bei derArisierung erzielt worden war. Viele Geschädigte hatten dieses Geld jedoch nie gesehen, da es auf Sperrkonten gelandet war, auf die Juden nicht zugreifen konnten. Damit mussten diskriminierende Steuern wie dieReichsfluchtsteuer oder dieJudenvermögensabgabe beglichen werden. Diskriminierende Abga­ben wurden durch denAbgeltungsfonds der 1960er Jahre entschädigt; allerdings konnte an die Überlebenden nur ein geringer Prozentsatz der ursprünglich verrechneten Steuern als Abschlagzahlung ausbezahlt werden. Herrenloses Vermögen, das nicht mehr von Opfern zurückgefordert wurde