21KEINVERÖFFENTLICHUNGSRECHT7Ab 1941 mussten Juden verpflichtend den Judenstern tragen, Wien um 1941Rückgabe nach 1945Zwischen 1945 und 1949 verabschiedete das österreichische Parlamentsieben Rückstellungsgesetze. Für die meist im Ausland lebenden Opferwar diese Gesetzgebung sehr unübersichtlich, da vielen die österreichische Rechtslage und die unterschiedlichen Fristen für Rückstellungenunbekannt blieben. Diese konzentrierten sich auf die vorhandenen undauffindbaren Güter. Immobilien und größere Firmen, die die Kriegszeit ohneAuflösung überstanden hatten, konnten dadurch relativ leicht restituiertwerden. Allerdings mussten bei Immobilen die Geschädigten den„arischen”Besitzern meist den Kaufpreis zurückzahlen, der bei der„Arisierung“ erzieltworden war. Viele Geschädigte hatten dieses Geld jedoch nie gesehen, daes auf Sperrkonten gelandet war, auf die Juden nicht zugreifen konnten.Damit mussten diskriminierende Steuern wie die„Reichsfluchtsteuer” oderdie„Judenvermögensabgabe” beglichen werden. Diskriminierende Abgaben wurden durch den„Abgeltungsfonds” der 1960er Jahre entschädigt;allerdings konnte an die Überlebenden nur ein geringer Prozentsatz derursprünglich verrechneten Steuern als Abschlagzahlung ausbezahlt werden.Herrenloses Vermögen, das nicht mehr von Opfern zurückgefordert wurde