93Resultat der Order aus der Reichskanzlei waren zwei rasch zusammengestellte und recht unvollständige Listen: Die erste, undatierte Liste wurdeam 14. Juli 1938 nach Berlin zur Vorlage übermittelt. Diese 19-seitigeAufstellung enthält im Detail fast nur Liegenschaften, beschlagnahmteKraftfahrzeuge wurden nur pauschal erwähnt:„Etwa 1700 Kraftwagen imDurchschnittswert von je 600 RM: 1.020.000 RM.“190Eine weitere Aufstellung lieferte die SS: Die Gesamtzahl der beschlagnahmten Kraftfahrzeugein Verwendung der NSDAP und deren Gliederungen bezifferte sie EndeAugust 1938 auf 1.116 Stück.191Anfang 1939 beklagte sich das Wiener Finanzministerium bei Reichstatthalter Arthur Seyß-Inquart, dass es„keine Evidenz der zu Gunsten des Landes Österreich eingezogenen Vermögenswerte“ gebe und dass„beträchtliche Vermögenswerte des Landes Österreich gar nicht in ihrer Evidenz stehen und von Organen verwaltet werden, die sie gar nicht kennt.“192In zweiRunderlässen vom 16. und 20. Februar 1939 wurden die staatlichen unddie Parteidienststellen nochmals aufgefordert, Listen mit beschlagnahmtenGegenständen, insbesondere auch Kraftfahrzeugen, zu erstellen und raschzu übersenden.193Resultat all dieser Aufforderungen waren Ergänzungslisten mit weiteren 555 beschlagnahmten Automobilen, sodass sich die Zahlder in Verwendung der NSDAP befindlichen beschlagnahmten Kraftfahrzeuge auf 1.652 erhöhte.194Zusammen mit den 600 bis 1.000 über dasDorotheum bereits im Vorjahr verkauften Kraftfahrzeugen und den Automobilen in Verwendung von staatlichen Stellen ergibt sich die auch durchandere Quellen gut dokumentierte Zahl von zumindest 2.500 bis 3.000 aufdem Gebiet des ehemaligen Österreich beschlagnahmten Kraftfahrzeugen.Mit Kriegsbeginn 1939 wurde das Reichsleistungsgesetz verabschiedet,das im§ 15 die Inanspruchnahme von Gegenständen – auch von Kraftfahrzeugen – für staatliche Aufgaben regelte. Der„Bevollmächtigte für denNahverkehr“ des Reichstatthalters in Wien konnte nach diesem Gesetz beijeder privaten oder juristischen Person Kraftfahrzeuge gegen Entschädigungszahlungen anfordern oder bestimmen, dass Fahrzeuge an bestimmtePersonen – wie z.B. Ärzte, Funktionäre der NSDAP etc. – verkauft werdenmussten, falls dies von kriegswirtschaftlichem Interesse war.195Kraftfahrzeuge für die Wehrmacht requirierten hingegen die„Wehrersatz-Inspektionen“,196die schon in den Jahren zuvor regelmäßig als„polizeiliche Überprüfungen“ getarnte Fahrzeugmusterungen für den Fall einer Mobilmachungdurchgeführt hatten.197Auf Grund dieses Gesetzes zog die Wehrmacht bisOktober 1944 im gesamten Deutschen Reichsgebiet insgesamt 153.058Privatfahrzeuge ein.198