93 Resultat der Order aus der Reichskanzlei waren zwei rasch zusammenge­stellte und recht unvollständige Listen: Die erste, undatierte Liste wurde am 14. Juli 1938 nach Berlin zur Vorlage übermittelt. Diese 19-seitige Aufstellung enthält im Detail fast nur Liegenschaften, beschlagnahmte Kraftfahrzeuge wurden nur pauschal erwähnt:Etwa 1700 Kraftwagen im Durchschnittswert von je 600 RM: 1.020.000 RM. 190 Eine weitere Aufstel­lung lieferte die SS: Die Gesamtzahl der beschlagnahmten Kraftfahrzeuge in Verwendung der NSDAP und deren Gliederungen bezifferte sie Ende August 1938 auf 1.116 Stück. 191 Anfang 1939 beklagte sich das Wiener Finanzministerium bei Reichstatt­halter Arthur Seyß-Inquart, dass eskeine Evidenz der zu Gunsten des Lan­des Österreich eingezogenen Vermögenswerte gebe und dassbeträchtli­che Vermögenswerte des Landes Österreich gar nicht in ihrer Evidenz ste­hen und von Organen verwaltet werden, die sie gar nicht kennt. 192 In zwei Runderlässen vom 16. und 20. Februar 1939 wurden die staatlichen und die Parteidienststellen nochmals aufgefordert, Listen mit beschlagnahmten Gegenständen, insbesondere auch Kraftfahrzeugen, zu erstellen und rasch zu übersenden. 193 Resultat all dieser Aufforderungen waren Ergänzungslis­ten mit weiteren 555 beschlagnahmten Automobilen, sodass sich die Zahl der in Verwendung der NSDAP befindlichen beschlagnahmten Kraftfahr­zeuge auf 1.652 erhöhte. 194 Zusammen mit den 600 bis 1.000 über das Dorotheum bereits im Vorjahr verkauften Kraftfahrzeugen und den Auto­mobilen in Verwendung von staatlichen Stellen ergibt sich die auch durch andere Quellen gut dokumentierte Zahl von zumindest 2.500 bis 3.000 auf dem Gebiet des ehemaligen Österreich beschlagnahmten Kraftfahrzeugen. Mit Kriegsbeginn 1939 wurde das Reichsleistungsgesetz verabschiedet, das im§ 15 die Inanspruchnahme von Gegenständen auch von Kraft­fahrzeugen für staatliche Aufgaben regelte. DerBevollmächtigte für den Nahverkehr des Reichstatthalters in Wien konnte nach diesem Gesetz bei jeder privaten oder juristischen Person Kraftfahrzeuge gegen Entschädi­gungszahlungen anfordern oder bestimmen, dass Fahrzeuge an bestimmte Personen wie z.B. Ärzte, Funktionäre der NSDAP etc. verkauft werden mussten, falls dies von kriegswirtschaftlichem Interesse war. 195 Kraftfahr­zeuge für die Wehrmacht requirierten hingegen dieWehrersatz-Inspektio­nen, 196 die schon in den Jahren zuvor regelmäßig alspolizeiliche Überprü­fungen getarnte Fahrzeugmusterungen für den Fall einer Mobilmachung durchgeführt hatten. 197 Auf Grund dieses Gesetzes zog die Wehrmacht bis Oktober 1944 im gesamten Deutschen Reichsgebiet insgesamt 153.058 Privatfahrzeuge ein. 198