54 3 auDfgaeshBorbieefngeheimnis ist Aufforderung, die amtlichen Organe aus patriotischem Pflichtgefühl nach jeder Möglichkeit darin zu unterstützen, diese nach jeder Richtung gefähr­lichen Elemente unschädlich zu machen. Durch rege Aufmerksamkeit in dieser Hinsicht kann jedermann zum Erfolg und glücklichen Ausgang der staatlichen Aktionen beitragen. Seriöse Mitteilungen in der angedeuteten Richtung können gegebenenfalls an das im Kriegsministerium amtierende Kriegsüberwachungsamt gerichtet werden. 5 Um der Spionage von außen wie auch der Revolte von innen vorzubeu­gen, sollten die Ausnahmeverfügungen die Menschen in ihrer Mobilität überwachen und vor allem die Zensurierung des Post-, Telegrafen- und Telefonverkehrs sowie der Presse möglich machen. Dazu bedurfte es aller­dings der Aufhebung einzelner Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes von 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. Die Außerkraft­setzung von Artikel 10, der den Schutz des Briefgeheimnisses proklamier­te, ermöglichte es, Postsendungen jeder Art durch Organe der Sicher­heitsbehörden öffnen, kontrollieren und beschlagnahmen zu lassen. 6 Da sich aber nicht das gesamte Postaufkommen zensurieren ließ, behielten sich die Behörden vor, nur dort Hand anzulegen, wo es nötig schien. 7 Um dem unkontrollierten Zirkulieren gefährlicher Botschaften vorzubeugen,