55 wurde der Postverkehr mit den Ländern der Kriegsgegner gänzlich eingestellt. 8 Ebenfalls aus Gründen der Spionageprävention durften Brieftauben nur noch mit behördlicher Genehmigung gehalten werden. Öffentliche Signalanlagen, Eisenbahntelegrafen sowie Funkstationen wurden für die Nutzung durch Private gesperrt, wie auch der Telefonverkehr in andere Städte. 9 Dasselbe galt für Telefonverbindungen über die Reichsgrenzen hinaus. 10 Der innerstädtische Telefonbetrieb in Wien unterlag der Zensur durch die Vermittlungsbeamtinnen. Fielen unangemessene Worte, hatte das die Unterbrechung des Gesprächs und eine Meldung des Teilnehmers beim Kriegsüberwachungsamt zur Folge. 11 Beim Staatstelegrafen erfolgten Sperrungen von Telegrafenämtern und Linien, die ins Ausland führten. 12 Dort, wo der Betrieb aufrecht blieb, wurde er strikt überwacht. Die entsprechende Dienstanweisung führte dazu aus: „Die Überwachung soll verhüten, daß durch Telegramme in offener oder versteckter Weise Angaben über die Schlagfertigkeit, Bereitstellung und Verwendung der eigenen Streitkräfte verbreitet oder Telegramme, welche der Sicherheit des Staates gefährlich sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, befördert oder zugestellt werden.“ 13 Jede Privatperson, die ein Telegramm aufgab, war verpflichtet, sich zu deklarieren und Namen und Anschrift auf der Originalniederschrift zu notieren. Der Telegrafenbeamte, der das Telegramm annahm, war wiederum verpflichtet, den Aufgeber aufzufordern, seine Identität nachzuweisen. Dies konnte entweder durch ein amtliches Dokument mit Personenbeschreibung erfolgen oder aber durch zwei Zeugen, die den Aufgeber kannten und auch dem Telegrafenbeamten persönlich bekannt sein mussten:„Die Merkmale der Legitimationsdokumente, bzw. die Namen der Zeugen sind vom Annahmebeamten auf der Rückseite der Originalniederschrift des Telegrammes zu vermerken.“ 14 Dem Telegrafenbeamten oblag es zudem, den Inhalt des Telegramms zu prüfen und auch, sein Augenmerk auf den Empfänger zu richten. Telegramme in chiffrierter Form oder in einer nicht zugelassenen Sprache durften nicht befördert werden, auch nicht solche, die Abkürzungen oder gar keinen Text oder aber militärische Angaben enthielten. Telegramme, die sich an Adressaten im feindlichen Ausland richteten, wurden ebenfalls nicht befördert. Für Telegrafenämter in Frontnähe galt, auffällige Nachrichten soweit möglich zu hinterfragen, denn:„Erfahrungsgemäß gibt die Verbreitung von Gerüchten im Kriegsfalle sehr oft zu Übertreibungen Anlaß; eine absichtliche Irreführung durch Ausstreuung falscher Nachrichten durch den Feind ist nie ausgeschlossen.“ 15 Bedenkliche Telegramme aus dem Inland waren mit dem Kürzel
Dokument
Unter dem Losungsworte Krieg und Technik : das Technische Museum
Wien und der Erste Weltkrieg ; [Sammelband] / Caroline Haas, Mirko Herzog, Christian Klösch, Helmut Lackner, Otmar Moritsch, Wolfgang Pensold, Franz Rendl, Christian Stadelmann, Hubert Weitensfelder
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