56 4 höDreien Vmeirtmittlungsbeamtinnen bst fürbeanstandet zu versehen und wie die Telegramme, die aus dem noch zugänglichen Ausland kamen oder dorthin gehen sollten, an die nächste Telegrammzensurkommission zur Überprüfung weiterzulei­ten. 16 Eine solche Kommission war für den Kriegsfall in jeder Stadt vorge­sehen, in der eine Post- und Telegrafendirektion ihren Sitz hatte. Sie hatte Tag- und Nachtdienst zu absolvieren, um die anfallenden Telegramme möglichst ohne Verzögerung zu erledigen. Die sprachliche Zusammenset­zung der jeweiligen Kommission richtete sich nach den gebräuchlichen Landessprachen des betreffenden Kronlands. In der in Wien sitzenden Haupt-Zensurkommission musste neben der deutschen Sprache auch Tschechisch, Polnisch, Ruthenisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Slowakisch und Rumänisch vertreten sein. 17 Telegramme aus dem Ausland durften von Telegrafenämtern grundsätzlich erst dann dem Empfänger zugestellt werden, wenn sie bei der zuständigen Kommission die Zensur durchlaufen hatten. Wennhinsichtlich der Person des Empfängers Bedenken bestan-