564höDreienVmeirtmittlungsbeamtinnen„bst“ für„beanstandet“ zu versehen und wie die Telegramme, die ausdem noch zugänglichen Ausland kamen oder dorthin gehen sollten, andie nächste Telegrammzensurkommission zur Überprüfung weiterzuleiten.16Eine solche Kommission war für den Kriegsfall in jeder Stadt vorgesehen, in der eine Post- und Telegrafendirektion ihren Sitz hatte. Sie hatteTag- und Nachtdienst zu absolvieren, um die anfallenden Telegrammemöglichst ohne Verzögerung zu erledigen. Die sprachliche Zusammensetzung der jeweiligen Kommission richtete sich nach den gebräuchlichenLandessprachen des betreffenden Kronlands. In der in Wien sitzendenHaupt-Zensurkommission musste neben der deutschen Sprache auchTschechisch, Polnisch, Ruthenisch, Serbokroatisch, Slowenisch, Slowakischund Rumänisch vertreten sein.17Telegramme aus dem Ausland durftenvon Telegrafenämtern grundsätzlich erst dann dem Empfänger zugestelltwerden, wenn sie bei der zuständigen Kommission die Zensur durchlaufenhatten. Wenn„hinsichtlich der Person des Empfängers“ Bedenken bestan-