58 Gütern zu berichten. An militärischen Nachrichten durften sie nur amtlich Genehmigtes abdrucken. Dazu zählten Meldungen, die vom Preßbureau des k.u.k. Kriegsministeriums genehmigt waren, oder vom k.u.k. Kriegs­pressequartier, einer dem Armeeoberkommando unterstellten Institution, bei der Korrespondenten der großen Zeitungen akkreditiert waren. 24 Ebenfalls erlaubt waren Meldungen, die vom k.k. Telegraphen-Korre­spondenz-Bureau ohnehin schon an die amtliche Wiener Zeitung und die amtlichen Landeszeitungen übermittelt worden waren. 25 Die strenge Reglementierung hatte gute Gründe. Abgesehen von der Wahrung mili­tärischer Geheimnisse ging es den Behörden darum, allfälligen publizisti­schen Widerstand gegen die Kriegsführung im Keim zu ersticken. In einer Weisung des Justizministers hieß es dazu recht deutlich: Die Staatsanwaltschaften sind sofort streng vertraulich, womöglich telephonisch, anzuweisen, allen Äußerungen der Presse eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und außer den Mitteilungen über militäri­sche Vorkehrungen allen Staats- und militärfeindlichen oder gegen die höchsten Personen im Staate gerichteten sowie allen serbophilen und insbesondere auch solchen Artikeln, die unter dem Scheine der Frie­densliebe gegen den Staat und seine Bestrebungen, seine Einfluß- und Machtsphäre hetzen, mit der größten Strenge und unter weitestgehender Auslegung des Gesetzes unnachsichtlich und mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. 26 Ein bezeichnender Vorfall ereignete sich bereits kurz vor Kriegsausbruch. In der Ausgabe vom 24. Juli wandte sich der Leitartikler der regierungs­kritischen Arbeiter-Zeitung unter dem TitelDas Ultimatum an Serbien scharf gegen die überzogenen Forderungen, die Österreich-Ungarn an Serbien stellte. Als Reaktion darauf erging eine interne Note des Kriegs­ministeriums an das Innenministerium mit dem Hinweis, dass es wohl den Interessen der Regierung entsprochen hätte, wäre dieser Artikel vor Drucklegung konfisziert worden. 27 In den folgenden Jahren erschien vor allem die Arbeiter-Zeitung oft mit Zensurlücken an jenen Stellen, wo ein beanstandeter Artikel aus dem Satz entfernt hatte werden müssen. Aus der Sicht der Zensoren war diese Vorgangsweise nicht allzu geschickt, denn die verräterische leere Stelle ließ jeden Zeitungsleser wissen, dass ihm die Obrigkeit etwas verheimlichen wollte. In gravierenden Fällen gingen die Zensurbehörden noch weit über Streichungen von Textpassa­gen hinaus und stellten eine widerspenstige Zeitung zeitweise oder ganz ein. Um das Einsickern allfälligerFeindespropaganda aus dem Ausland zu verhindern, waren in Wien überdies nur Zeitungen und Zeitschriften