58Gütern zu berichten. An militärischen Nachrichten durften sie nur amtlichGenehmigtes abdrucken. Dazu zählten Meldungen, die vom Preßbureaudes k.u.k. Kriegsministeriums genehmigt waren, oder vom k.u.k. Kriegspressequartier, einer dem Armeeoberkommando unterstellten Institution,bei der Korrespondenten der großen Zeitungen akkreditiert waren.24Ebenfalls erlaubt waren Meldungen, die vom k.k. Telegraphen-Korrespondenz-Bureau ohnehin schon an die amtliche Wiener Zeitung unddie amtlichen Landeszeitungen übermittelt worden waren.25Die strengeReglementierung hatte gute Gründe. Abgesehen von der Wahrung militärischer Geheimnisse ging es den Behörden darum, allfälligen publizistischen Widerstand gegen die Kriegsführung im Keim zu ersticken. In einerWeisung des Justizministers hieß es dazu recht deutlich:„Die Staatsanwaltschaften sind sofort streng vertraulich, womöglichtelephonisch, anzuweisen, allen Äußerungen der Presse eine erhöhteAufmerksamkeit zuzuwenden und – außer den Mitteilungen über militärische Vorkehrungen – allen Staats- und militärfeindlichen oder gegen diehöchsten Personen im Staate gerichteten sowie allen serbophilen undinsbesondere auch solchen Artikeln, die unter dem Scheine der Friedensliebe gegen den Staat und seine Bestrebungen, seine Einfluß- undMachtsphäre hetzen, mit der größten Strenge und unter weitestgehenderAuslegung des Gesetzes unnachsichtlich und mit aller Entschiedenheitentgegenzutreten.“26Ein bezeichnender Vorfall ereignete sich bereits kurz vor Kriegsausbruch.In der Ausgabe vom 24. Juli wandte sich der Leitartikler der regierungskritischen Arbeiter-Zeitung unter dem Titel„Das Ultimatum an Serbien“scharf gegen die überzogenen Forderungen, die Österreich-Ungarn anSerbien stellte. Als Reaktion darauf erging eine interne Note des Kriegsministeriums an das Innenministerium mit dem Hinweis, dass es wohlden Interessen der Regierung entsprochen hätte, wäre dieser Artikel vorDrucklegung konfisziert worden.27In den folgenden Jahren erschien vorallem die Arbeiter-Zeitung oft mit Zensurlücken an jenen Stellen, wo einbeanstandeter Artikel aus dem Satz entfernt hatte werden müssen. Ausder Sicht der Zensoren war diese Vorgangsweise nicht allzu geschickt,denn die verräterische leere Stelle ließ jeden Zeitungsleser wissen, dassihm die Obrigkeit etwas verheimlichen wollte. In gravierenden Fällengingen die Zensurbehörden noch weit über Streichungen von Textpassagen hinaus und stellten eine widerspenstige Zeitung zeitweise oder ganzein. Um das Einsickern allfälliger„Feindespropaganda“ aus dem Auslandzu verhindern, waren in Wien überdies nur Zeitungen und Zeitschriften