114Im Frühjahr 1946 nahm Stefan Jellinek, der seit 1939 am Queens Collegeder Universität Oxford tätig gewesen war, mit der Universität Wien Kontakt auf, um die Zukunft des Elektropathologischen Museums zu klären.Offenbar wurde ihm dieses auf kurzem Wege wieder übertragen, ohne dasser einen Rückstellungsantrag einbringen musste. In seinem Testament,datiert vom 8. September 1947, führt Jellinek aus, dass ihm die Sammlung aufgrund eines„Bescheids des Rektorats der Universität Wien G. Z.4265/206 von 1945/46 vom 8. Juli 1946“ zurückgestellt worden war.236Nach Stefan Jellineks Tod am 2. September 1968 in Edinburgh wurde seinSohn Ernst Heinrich Jellinek als Universalerbe seines Nachlasses eingesetzt.237Am 27. Juli 1980 übereignete dieser das ElektropathologischeMuseum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und dem Österreichischen Verband für Elektrotechnik zu gleichen Teilen.“238Als sich der Verband für Elektrotechnik im Jahr 2002 zurückzog, ging der Hälftebesitz, wiees im Übereinkommen vom 3. April 1989 geregelt worden war, der anderenVertragspartei – der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt – zu.239Dieseübergab ihrerseits das Elektropathologische Museum im Mai 2005 demTechnischen Museum Wien als Schenkung.Die Büste von Anton Freiherrn von BanhansKarl Freiherr von Banhans,(1861–1942) amtierte in den Jahren 1916 bis1918 als Eisenbahnminister. 1931 verfasste er ein Testament und setzte seineFrau Eugenie Banhans als Universalerbin ein.240Darin bat er seine Frau, nachseinem Ableben„die Tilgnerbüste meines seligen Vaters[...] dem'TechnischenMuseum für Eisenbahnwesen', XIII Mariahilferstrasse,[...] zu überlassen.“241Banhans‘ Vater Anton(1825–1902) hatte in den 1870er-Jahren verschiedene Ministerposten bekleidet und ab 1890 als Präsident der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft fungiert. Nach Karl von Banhans‘ Tod 1942 war seinejüdische Frau Eugenie den Verfolgungen des NS-Regimes ungeschütztausgesetzt. Am 13. August 1942 wurde sie ins KZ Theresienstadt deportiert.Dort verstarb sie kurz darauf, am 22. August 1942.242Eugenie Banhans wurde auf Grund ihrer jüdischen Herkunft im Verlassenschaftsverfahren vor dem Amtsgericht Wien am 21. Dezember 1943 als„nicht erbwürdig“ erklärt.243An ihrer Stelle berief das Gericht„die Stämmeder vorverstorbenen Verwandten väterlicherseits und mütterlicherseits“ jezur Hälfte als Erben. In einem Schreiben vom 14. September 1942 teilteder Notar Dr. Paul Pauls-Höfken dem Eisenbahnmuseum mit, dass„der am15. Juli 1942 verstorbene Eisenbahnminister a.D. Exz. Dr. Karl Freiherr von