114 Im Frühjahr 1946 nahm Stefan Jellinek, der seit 1939 am Queens College der Universität Oxford tätig gewesen war, mit der Universität Wien Kon­takt auf, um die Zukunft des Elektropathologischen Museums zu klären. Offenbar wurde ihm dieses auf kurzem Wege wieder übertragen, ohne dass er einen Rückstellungsantrag einbringen musste. In seinem Testament, datiert vom 8. September 1947, führt Jellinek aus, dass ihm die Samm­lung aufgrund einesBescheids des Rektorats der Universität Wien G. Z. 4265/206 von 1945/46 vom 8. Juli 1946 zurückgestellt worden war. 236 Nach Stefan Jellineks Tod am 2. September 1968 in Edinburgh wurde sein Sohn Ernst Heinrich Jellinek als Universalerbe seines Nachlasses einge­setzt. 237 Am 27. Juli 1980 übereignete dieser das Elektropathologische Museum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und dem Österreichi­schen Verband für Elektrotechnik zu gleichen Teilen. 238 Als sich der Ver­band für Elektrotechnik im Jahr 2002 zurückzog, ging der Hälftebesitz, wie es im Übereinkommen vom 3. April 1989 geregelt worden war, der anderen Vertragspartei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zu. 239 Diese übergab ihrerseits das Elektropathologische Museum im Mai 2005 dem Technischen Museum Wien als Schenkung. Die Büste von Anton Freiherrn von Banhans Karl Freiherr von Banhans,(1861–1942) amtierte in den Jahren 1916 bis 1918 als Eisenbahnminister. 1931 verfasste er ein Testament und setzte seine Frau Eugenie Banhans als Universalerbin ein. 240 Darin bat er seine Frau, nach seinem Ablebendie Tilgnerbüste meines seligen Vaters[...] dem'Technischen Museum für Eisenbahnwesen', XIII Mariahilferstrasse,[...] zu überlassen. 241 Banhans Vater Anton(1825–1902) hatte in den 1870er-Jahren verschiede­ne Ministerposten bekleidet und ab 1890 als Präsident der Donau-Dampf­schifffahrtsgesellschaft fungiert. Nach Karl von Banhans Tod 1942 war seine jüdische Frau Eugenie den Verfolgungen des NS-Regimes ungeschützt ausgesetzt. Am 13. August 1942 wurde sie ins KZ Theresienstadt deportiert. Dort verstarb sie kurz darauf, am 22. August 1942. 242 Eugenie Banhans wurde auf Grund ihrer jüdischen Herkunft im Verlassen­schaftsverfahren vor dem Amtsgericht Wien am 21. Dezember 1943 als nicht erbwürdig erklärt. 243 An ihrer Stelle berief das Gerichtdie Stämme der vorverstorbenen Verwandten väterlicherseits und mütterlicherseits je zur Hälfte als Erben. In einem Schreiben vom 14. September 1942 teilte der Notar Dr. Paul Pauls-Höfken dem Eisenbahnmuseum mit, dassder am 15. Juli 1942 verstorbene Eisenbahnminister a.D. Exz. Dr. Karl Freiherr von