115 78 Karl Banhans (1861–1942) Banhans diesemdie Tilgnerbüste seines seligen Vaters vermacht hat­te. 243 Das Museum teilte Pauls-Höfken am 19. September 1942 schriftlich mit, dassdas pa. Legat selbstverständlich dankend angenommen wird. 244 In einer Sitzung vom 10. Juni 2011 prüfte der Beirat gemäߧ 3 des Bun­desgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österrei­chischen Bundesmuseen und Sammlungen, ob die Übernahme der Büste durch das damalige Eisenbahnmuseum rechtens war oder einen Entzugs­vorgang darstellte. Der Beirat kam zum Schluss,dass Eugenie Banhans, hätte sie das Erbe nach ihrem Mann antreten können, verpflichtet gewesen wäre, auf Grund des Vermächtnisses ihres Ehemannes Karl Banhans die Büste an das Technische Museum für Eisenbahnwesen herauszugeben. Am Übergang des Eigentums letztlich an die Republik Österreich hätte sich dadurch nichts geändert. Der Ausschluss Eugenie Banhans(und ihrer Er­ben) vom Erbrecht nach ihrem Ehemann war daher nicht dafür kausal, dass die Büste in das Eigentum der Republik Österreich überging. 245 Der Beirat sprach die Empfehlung aus, die Büste nicht zurückzugeben.