115 78 Karl Banhans (1861–1942) Banhans“ diesem„die Tilgnerbüste seines seligen Vaters“ vermacht hatte. 243 Das Museum teilte Pauls-Höfken am 19. September 1942 schriftlich mit, dass„das pa. Legat selbstverständlich dankend angenommen wird.“ 244 In einer Sitzung vom 10. Juni 2011 prüfte der Beirat gemäߧ 3 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, ob die Übernahme der Büste durch das damalige Eisenbahnmuseum rechtens war oder einen Entzugsvorgang darstellte. Der Beirat kam zum Schluss,„dass Eugenie Banhans, hätte sie das Erbe nach ihrem Mann antreten können, verpflichtet gewesen wäre, auf Grund des Vermächtnisses ihres Ehemannes Karl Banhans die Büste an das Technische Museum für Eisenbahnwesen herauszugeben. Am Übergang des Eigentums – letztlich – an die Republik Österreich hätte sich dadurch nichts geändert. Der Ausschluss Eugenie Banhans’(und ihrer Erben) vom Erbrecht nach ihrem Ehemann war daher nicht dafür kausal, dass die Büste in das Eigentum der Republik Österreich überging.“ 245 Der Beirat sprach die Empfehlung aus, die Büste nicht zurückzugeben.
Dokument
Inventarnummer 1938 : Provenienzforschung am Technischen Museum
Wien / Christian Klösch
Seite
115
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