11578Karl Banhans(1861–1942)Banhans“ diesem„die Tilgnerbüste seines seligen Vaters“ vermacht hatte.243Das Museum teilte Pauls-Höfken am 19. September 1942 schriftlichmit, dass„das pa. Legat selbstverständlich dankend angenommen wird.“244In einer Sitzung vom 10. Juni 2011 prüfte der Beirat gemäߧ 3 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, ob die Übernahme der Büstedurch das damalige Eisenbahnmuseum rechtens war oder einen Entzugsvorgang darstellte. Der Beirat kam zum Schluss,„dass Eugenie Banhans,hätte sie das Erbe nach ihrem Mann antreten können, verpflichtet gewesenwäre, auf Grund des Vermächtnisses ihres Ehemannes Karl Banhans dieBüste an das Technische Museum für Eisenbahnwesen herauszugeben. AmÜbergang des Eigentums – letztlich – an die Republik Österreich hätte sichdadurch nichts geändert. Der Ausschluss Eugenie Banhans’(und ihrer Erben) vom Erbrecht nach ihrem Ehemann war daher nicht dafür kausal, dassdie Büste in das Eigentum der Republik Österreich überging.“245Der Beiratsprach die Empfehlung aus, die Büste nicht zurückzugeben.