34sechs Monaten Sperre am 14. Oktober 1945 als erstes Wiener Museumverkündete Schützenhofer in einem Radiovortrag.35Die Bergung von 15 Kisten mit ausgelagerten Museumsobjekten ausHirschwang gelang mit Hilfe russischer und französischer Besatzungssoldaten zwischen Oktober 1945 und August 1946. Bis Ende 1946 gelangtenauch die in Wiener Banksafes sowie in den Kellerräumen des Museumsgelagerten Gegenstände der Schausammlung wieder an ihren ursprünglichen Platz,36womit„der frühere Zustand“ wiederhergestellt war.37Von den20.000 geborgenen Objekten fehlten nach Angaben von Schützenhofernur zwei. Mit organisatorischer und finanzieller Hilfe der französischen Besatzung unter General Emile Béthouard, in deren Zone das Museum seit 1.September 1945 lag,38wurde die Einglasung des Hauses im Herbst 1946abgeschlossen.39Die Bibliothek stand ab Ende 1948 wieder zur Verfügung.Bei Kriegsende konnten von den 34 MitarbeiterInnen des Museums nurfünf ihren Dienst antreten. Zehn fehlten, da sie als Wehrmachtsoldaten inKriegsgefangenschaft geraten waren. Der Hilfsarbeiter Leopold Bruna war1944 gefallen, und auch der bekannte Maler der Neuen Sachlichkeit undKustos Franz Sedlacek kehrte aus dem Krieg nicht mehr zurück. Als ersteMaßnahme nach Kriegsende übertrug das„Staatsamt für Volksaufklärung,für Unterricht und Erziehung und Kultusangelegenheiten“ im Juli 1945 dieVerwaltung des Technischen Museums aufgrund des Behördenüberleitungsgesetzes an das„Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau“.Nach dem Verfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP mussten alleunter das Gesetz fallenden Mitarbeiter des Technischen Museums erfasstwerden.40Insgesamt galt etwa ein Drittel der Mitarbeiter als belastet;darunter waren nur Männer, keine der acht Frauen war in der Parteitätig gewesen.41„Illegal“3Parteianwärter1938–19456Parteimitglieder1938–19452Summe11Mitarbeitergesamt34Die drei„Illegalen“, unter ihnen auch der NS-Zellenleiter des MuseumsJosef Hofbauer, wurden suspendiert. Keiner kehrte ans Museum zurück.42Die acht Mitarbeiter, die in der NS-Zeit Parteimitglieder oder Anwärtergeworden waren, durften als„Minderbelastete“ im Haus bleiben. Die