Der Thor-Cer-Glühkörper.
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Verlockt durch den verhältnismäßig hohen Preis von M 2,50, den die Deutsche Gasglühlicht-Gesellschaft für ihre Mäntel erzielte, begann um 1894/95 in Deutschland eine Anzahl bekannter Firmen AuERsche Glühkörper herzustellen, die den echten zwar nicht sogleich ebenbürtig waren, aber doch von Lieferung zu Lieferung brauchbarer wurden. Die deutsche Gesellschaft stellte gegen zehn Firmen den Klageantrag wegen Patentverletzung, wurde jedoch abgewiesen. Nun klagten diese zehn Firmen auf Nichtigkeitserklärung und Zurücknahme der AuERschen Patente. Der jahrelange Streit, einer der interessantesten Patentprozesse, wurde durch die Entscheidung des Reichsgerichtes vom 6. Juli 1898 beendet. Auer war früher, als er in Deutschland seinen Thor-Cer-Glühkörper patentieren lassen wollte, abgewiesen worden, da das Patent angeblich schon durch ein früheres gedeckt sei, in welchem ihm ein Thoroxydmantel, der geringe Beimengen anderer Stoffe enthielt, geschützt worden war. Auf dieses Patent mußte sich Auer infolgedessen in dem Prozeß stützen. Das Kammergericht bzw. Reichsgericht kam. jedoch auf Grund der Gutachten namhafter Chemiker, wie Landolt, Witt, Fresenius, Hintz, Marckwald, Knorre zu der Ansicht, daß der neue Thor-Cer-Mantel, dem ja das Auerlicht seinen großen Erfolg verdanke, eine von dem früheren Patent gänzlich unabhängige, neue Erfindung Auers sei, die jedoch in Deutschland nicht unter Patentschutz stehe. Es könne also, nach dem Bekanntwerden des Verfahrens aus der englischen Patentschrift, jeder in Deutschland Thor-Cer-Mäntel fabrizieren. Dabei gab das Kammergericht den seinerzeitigen Irrtum des Patentamtes in Berlin, welches das Wesen von Auers Erfindung nicht verstanden hatte, zu und bedauerte, daß Auer damals nicht gleich den Beschwerdeweg beschritten habe, wodurch die Krage wohl rechtzeitig geklärt worden wäre. Neben dem Irrtum der deutschen Katentbehörde trägt also Auers schlechte patentrechtliche Beratung schuld an dem unglücklichen Ausgang des Gasgliihlichtprozesses in Deutschland.
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Wenn es zum Verständnis und für die Beurteilung von Auers Erfindung notwendig war, die wichtigsten Leistungen seiner Vorgänger zu nennen, so wird es aus den gleichen Gründen zweckmäßig sein, auch die Verbesserungen und die weitere Ausgestaltung des Auerlichts kurz zu betrachten. Der überwiegende Teil dieser Neuerungen diente ja eben der Ausgestaltung und Ausstattung des Glühlichts, uicht so sehr seiner prinzipiellen Verbesserung. Stoßfänger, Druckregler und vor allem die zahllosen Zünderkonstruktionen sind hier zu nennen. In seinem Cereisen- feuerzeug hat Auer von Welsbach später ja selber ein Gerät geschaffen, das die eine große Schwäche des Gaslichts, die in der Unbequemlichkeit des Anzündens l>esteht, mildern sollte.
Wichtiger aber als die mannigfache Ausgestaltung der Gasbeleuchtung sind die ^ erl>esserungen, die das Material des Gasglühlichts selbst betreffen, den Leuchtkörper, den Brennstoff und die Art, wie er verbrannt wird.
Auer von Welsbach hatte seine Leuchtkörper aus Baumwollgarn hergestellt, ^erfahren, wie die von Oskar Knüfler (1894) und von A. M. Plaissetty (1900), an die Stelle der gewachsenen Faser Fäden aus Kunstseide zu setzen, hatten zu-